Aktuelles zum Familienrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2009

Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Höhe des Kindesunterhalts. Aufgrund der Reform des Unterhaltsrechts wurde die Tabelle bereits Anfang 2008 an die aktuelle Rechtslage angepasst. Ab 01.01.2009 wurde das Kindergeld angehoben. Die neue Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt dies. Bestehende Unterhaltstitel sind an die neuen Vorgaben anzupassen. Die Anpassungs-Notwendigkeit entfällt nur, wenn eine dynamische Titulierung. stattgefunden hat. Solche dynamischen Unterhaltstitel (Urteil, Vergleich, Jugendamtsurkunde zum Unterhalt etc.) benennen keinen feststehenden Zahlbetrag, sondern einen bestimmten Prozentsatz des «Regelbetrages nach Regelbetragsverordnung» oder des «Mindestbedarfs». Alle anderen Unterhaltstitel sind - dies auch mit einfachen gerichtlichen Verfahren - anzupassen. Achtung: Die Zahlbeträge (und damit die Höhe des überwiesenen Unterhalts) sinken zum 01.01.2009, im Vergleich zur letzten Düsseldorfer Tabelle von 2008.

Eine Besonderheit durch die Reform 2008 ist, dass Kindesunterhalt absoluten Vorrang vor Ehegattenunterhalt hat. Das bedeutet: Erst wenn minderjährige Kinder ihren Unterhalt in voller Höhe erhalten, besteht ein potentieller Unterhaltsanspruch des getrenntlebenden/geschiedenen Ehegatten. Dies führt zur Notwendigkeit, die meisten Unterhaltstitel über Ehegattenunterhalt, die vor 2008 errichtet wurden, abzuändern. Die aufgrund der alten Rechtslage festgesetzten Unterhaltsbeträge sollten aufgrund der Gesetzesänderung angepasst werden.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2009/index.php


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