Tätigkeit der Rechtsanwälte Bildl & Kollegen

Kapitalanlagerecht / Anlegerschutz

Unser Ziel ist es, Vermögensschäden von unseren Mandanten abzuwenden. Wir machen sämtliche Positionen, insbesondere Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche geltend. Gegenstand sind insbesondere Geschäfte mit Wertpapieren, Fonds, Optionen und Terminkontrakten, der Bereich von Anlagevermittlung und -beratung wie auch das Vorgehen gegen unsachgemäß arbeitende Vermögensverwalter.

Wir vertreten ausschließlich geschädigte Kapitalanleger gegen die potentiellen Anspruchsgegner, insbesondere Kapitalanlagevermittler, Vermögensverwalter, Banken, Fondsinitiatoren etc. Mandate gegen geschädigte Kapitalanleger werden nicht angenommen.

Schnittmenge zum Kapitalanlagerecht ist das Bank- und Börsenrecht; somit die Vertretung unserer Mandanten gegenüber Banken und Finanzdienstleistern.

Auch hier bestehen in vielen Fällen Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche. Gerade bei darlehensfinanzierten Kapitalanlagen stellt sich stets die Frage einer Verantwortlichkeit der Finanzierungsbank.


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